dipl.-ing. ulrike theissing, architektur& brandschutz.wir bieten Ihnen: langjährige erfahrung im vorbeugenden brandschutz und im bauen im Bestand. alles aus einer hand - von der planung bis zur abnahme
Brandschutzkonzepte
Aufstellen von Brandschutzkonzepten für alle Gebäudetypen in enger Zusammenarbeit mit Planern, Bauherren und Behörden. Die Lösungswege reichen vom weitgehend standardisierten Vorgaben aufgrund baurechtlicher Vorgehen wie der BauPrüfVO Nordrhein-Westfalen, der vfdb Richtlinie 01/01 oder nach gezielten Vorgaben der Genehmigungsbehörde.

Prüfung des Brandschutzes nach § 68 BauO NRW
Bescheinigungen für das einfache Genehmigungsverfahren die bestätigen, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

Baubegleitung
Beratung in der Ausführungsplanung sowie die Überprüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und Abnahmebescheinigungen zur Vorlage beim Bauordnungsamt.

Ergänzung der örtlichen Bauleitung
Beratung und Schulung
Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Bewertung der Angebote (kostenmäßig, fachlich, sachlich, vertraglich) unter Beachtung aller Anforderungsprofile
Umsetzung der Anforderungen aus der Baugenehmigung
Brandschutztechnische Abnahmen

Schnittstellenkoordination
Überprüfung des Zusammenspiels sämtlicher Brandschutz-
einrichtungen und -anlagen
Koordinierung der Schnittstellen zwischen den eingebauten Brandschutzanlagen und der Technischen Gebäuderüstung bzw. dem baulichen Brandschutz in der Ausführungsphase bis hin zur Abnahme

Bestandsanalyse
Bewertung der vorhandenen Bausubstanz in
brandschutztechnischer Hinsicht
Entwicklung sinnvoller und wirtschaflich vertretbarer Lösungen
für die Zukunft basierend auf den Erfahrungen mit Bauarten
und -verfahren der Vergangenheit, gepaart mit Erkenntnissen
der heutigen Möglichkeiten einer baulichen oder anlagentechnischen Ertüchtigung vorhandener Bausubstanz
Frühzeitige Kostenabschätzungen für erforderliche Investitionen in den Brandschutz
In der Planungsphase beginnende Ausschöpfung bereits vorhandener Einsparpotentiale

Brandschutzbeauftragter
Übernahme von (Betreiber-/Eigentümer-) Pflichten als Brandschutzbeauftragter
Erarbeitung von Brandschutzordnungen
Unterweisungen der Mitarbeiter
Organisation der Wartung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Planzeichnungen
Feuerwehrpläne nach DIN 14095:2007-05 in Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren
Flucht- und Rettungspläne nach VBG A8 in Abstimmung mit den Betreiberwünschen

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