Brandschutzkonzepte |
Aufstellen von Brandschutzkonzepten für alle Gebäudetypen in enger Zusammenarbeit mit Planern, Bauherren und Behörden. Die Lösungswege reichen vom weitgehend standardisierten Vorgaben aufgrund baurechtlicher Vorgehen wie der BauPrüfVO Nordrhein-Westfalen, der vfdb Richtlinie 01/01 oder nach gezielten Vorgaben der Genehmigungsbehörde. |
|
|
|
Prüfung des Brandschutzes nach § 68 BauO NRW
|
Bescheinigungen für das einfache Genehmigungsverfahren die bestätigen, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht. |
|
|
|
Baubegleitung
|
Beratung in der Ausführungsplanung sowie die Überprüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und Abnahmebescheinigungen zur Vorlage beim Bauordnungsamt.
|
|
|
Ergänzung der örtlichen Bauleitung
|
|
|
Beratung und Schulung
|
|
|
Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
|
|
|
Bewertung der Angebote (kostenmäßig, fachlich, sachlich, vertraglich) unter Beachtung aller Anforderungsprofile
|
|
|
Umsetzung der Anforderungen aus der Baugenehmigung
|
|
|
Brandschutztechnische Abnahmen |
|
|
|
Schnittstellenkoordination
|
|
|
Überprüfung des Zusammenspiels sämtlicher Brandschutz- einrichtungen und -anlagen
|
|
|
Koordinierung der Schnittstellen zwischen den eingebauten Brandschutzanlagen und der Technischen Gebäuderüstung bzw. dem baulichen Brandschutz in der Ausführungsphase bis hin zur Abnahme |
|
|
|
Bestandsanalyse
|
|
|
Bewertung der vorhandenen Bausubstanz in brandschutztechnischer Hinsicht
|
|
|
Entwicklung sinnvoller und wirtschaflich vertretbarer Lösungen für die Zukunft basierend auf den Erfahrungen mit Bauarten
und -verfahren der Vergangenheit, gepaart mit Erkenntnissen der heutigen Möglichkeiten einer baulichen oder anlagentechnischen Ertüchtigung vorhandener Bausubstanz
|
|
|
Frühzeitige Kostenabschätzungen für erforderliche Investitionen in den Brandschutz
|
|
|
In der Planungsphase beginnende Ausschöpfung bereits vorhandener Einsparpotentiale |
|
|
|
Brandschutzbeauftragter
|
|
|
Übernahme von (Betreiber-/Eigentümer-) Pflichten als Brandschutzbeauftragter |
|
|
Erarbeitung von Brandschutzordnungen
|
|
|
Unterweisungen der Mitarbeiter
|
|
|
Organisation der Wartung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen |
|
|
|
Planzeichnungen
|
|
|
Feuerwehrpläne nach DIN 14095:2007-05 in Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren
|
|
|
Flucht- und Rettungspläne nach VBG A8 in Abstimmung mit den Betreiberwünschen |
|
|
|